Die wiederkehrenden Forderungen des Bundesdrogenbeauftragten Burkhard Blienert (SPD) nach Einschränkungen der Sportwettenwerbung und einem Verbot von Sport-Sponsoring stoßen auf Widerspruch. Der Landtagsabgeordnete Tobias Krull (CDU) aus Sachsen-Anhalt stellt sich entschieden gegen Blienert: In einer Pressemitteilung betont Krull, dass Blienert mit seinen Forderungen über die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags hinweggehe und in die Zuständigkeit der Bundesländer eingreife.
Krull macht deutlich, dass Werbung für legale Glücksspielangebote einen wichtigen Beitrag zum Spielerschutz leistet:
"Bei einem Werbeverbot für legale Angebote besteht die erhebliche Gefahr, dass verstärkt unregulierte Spielmöglichkeiten ohne entsprechende Hilfs- und Schutzmechanismen genutzt werden. Wir wollen sicherstellen, dass Menschen mit einem problematischen Suchtverhalten schnell erkannt werden und lehnen die Forderung des Suchtbeauftragten der Bundesregierung daher ab."
Darüber hinaus hätte ein Werbeverbot auch negative Auswirkungen auf den deutschen Spitzensport. Im vergangenen Jahr haben Sportwettenanbieter nach Schätzung des Deutschen Sportwettenverbands rund 63 Millionen Euro durch ihre Sponsoringspartnerschaften in den deutschen Spitzensport investiert. Ein Verbot von Sportwettenwerbung würde diese Partnerschaften gefährden.
Tobias Krull MdL äußert sich hierzu:
"Die ausbleibenden Werbeeinnahmen würden eine gravierende Finanzierungslücke reißen und damit zulasten des Sports gehen. Das werden wir nicht zulassen."