In einem aktuellen Bericht des Magazins “Monitor” vom 6. März 2025 versucht der WDR einen gerichtlichen Vergleich zwischen der Gemeinsamen Glücksspielaufsichtsbehörde der Länder (GGL) und erlaubten Sportwettenanbietern als "Geheimvereinbarung" zu skandalisieren.
Der Vorwurf ist haltlos. Richtig ist: Es gibt keine Geheimvereinbarung. Die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde und die Sportwettenanbieter haben in einem rechtsstaatlichen Verfahren einen Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt in öffentlicher Verhandlung geschlossen und protokolliert.
Die Länder haben die Inhalte des Vergleichs zudem in ihrem Zwischenbericht zur Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags veröffentlicht. Der Bericht ist seit Juni 2024 auf der Website der Innenministerkonferenz und mehrerer Landesparlamente abrufbar (siehe z.B. hier oder hier, S. 60 ff).
Von einer Geheimvereinbarung kann daher keine Rede sein.
Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Die Frage, wie genau ein Spieler seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen kann, ist komplex und nicht im Glücksspielrecht definiert. Daher regelt der Vergleich, dass erlaubte Sportwettenanbieter auf Daten der Schufa zurückgreifen dürfen, um dies zu prüfen. Eine Prüfung ist notwendig, sobald Spieler mehr als 1.000 Euro im Monat für Online-Sportwetten ausgeben wollen und können. Die Aufsichtsbehörde GGL hat hierzu ausführliche FAQ veröffentlicht.
Das im Beitrag kritisierte Schufa G Verfahren ist ein sinnvoller Indikator dafür, ob Spieler in geordneten finanziellen Verhältnissen leben und verhindert das Spiel von überschuldeten Personen. Die Daten der Schufa tragen so aktiv zum Spielerschutz bei.
Verbesserungsvorschläge des DSWV
Das bedeutet aber nicht, dass das Prüfverfahren nicht verbessert werden könnte. Der Deutsche Sportwettenverband hat den Ländern im August 2024 Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Darin sprechen sich die legalen Sportwettenanbieter für eine geringere Limitstufe sowie ein zusätzliches Finanzmonitoring von Kunden aus. Außerdem soll die Frequenz der Schufa-Abfragen deutlich erhöht werden. So könnte Überschuldungsgefahren noch schneller begegnet werden.
Abermals irreführende Zahlen zu Glücksspielsüchtigen
Der Vollständigkeit halber weisen wir auf abermals irreführende Zahlen hin: Im Bericht des “Monitor” wird die Zahl der Menschen mit Störung durch Glücksspiele wieder mit “1,3 Millionen” angegeben, obwohl diese Zahl und ihr Zustandekommen inzwischen durch mehrere namhafte Fachleute und Medien in Frage gestellt wird. Zuletzt hatte die F.A.Z. dazu berichtet.