Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Sportwettenkonzessionsverfahren am Ende

Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Sportwettenkonzessionsverfahren am Ende

Paradigmenwechsel in der deutschen Glücksspielpolitik notwendig

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute das seit Jahren andauernde Sportwettenkonzessionsverfahren gestoppt. In einem Beschluss von bemerkenswerter Härte und Deutlichkeit bestätigt das Gericht die vorinstanzliche Entscheidung des VG Wiesbaden und stellt fest, dass die Entscheidungen des Glücksspielkollegiums über die Vergabe der Sportwettenkonzessionen verfassungswidrig waren, da das Gremium nicht hinreichend demokratisch legitimiert und bundesstaatlich unzulässig ist.

Zudem ist die konkrete Durchführung des Verfahrens fehlerhaft, da diese unter Verletzung des Transparenzgebots erfolgte. Aufgrund fehlerhafter Gewichtung von Auswahlkriterien verletzt das Konzessionsverfahren das verfassungsrechtliche Grundrecht der Berufsfreiheit der Konzessionsbewerber. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

DSWV-Präsident Mathias Dahms kommentiert den Beschluss:

„Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute den Glücksspielstaatsvertrag zertrümmert. Die Sportwettenanbieter haben über Jahre hinweg einen enormen Aufwand betrieben, um am Konzessionsverfahren teilzunehmen und in Deutschland endlich Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen zu erhalten. Gleichzeitig haben wir mehr als eine halbe Milliarde Euro an Wettsteuern an die Länder gezahlt. Mit dem heutigen Beschluss rücken die Sportwettenlizenzen, auf die wir alle hingearbeitet haben, in weite Ferne.“

Folge des Beschlusses dürfte sein, dass auch weitere grundsätzliche Entscheidungen des Glücksspielkollegiums verfassungswidrig sind. Der Glücksspielstaatsvertrag wäre damit völlig entkernt.

Dahms appelliert an die Bundesländer:

„Wir benötigen jetzt dringend einen konstruktiven Dialog über einen glücksspielrechtlichen Paradigmenwechsel in Deutschland. Das Regulierungschaos muss ein Ende haben. Die hessische Landesregierung hat hierfür gerade eine vernünftige Diskussionsgrundlage vorgelegt.“

Weiteres