Nur Vorschlag aus Hessen kann Rechtssicherheit bringen
Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) begrüßt, dass die Ministerpräsidentenkonferenz sich in der kommenden Woche mit der Regulierung von Sportwetten befasst.
Dabei wollen die Landeschefs eine Grundsatzentscheidung darüber treffen, ob der Glücksspielstaatsvertrag grundlegend reformiert oder nur mit minimalen Änderungen versehen wird.
Da der Europäische Gerichtshof am 4. Februar zentrale Bestandteile des Glücksspielstaatsvertrags für europarechtswidrig erklärt hat und das Vergabeverfahren für Sportwettlizenzen endgültig gescheitert ist, ist eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrags unausweichlich.
DSWV-Präsident Mathias Dahms sagt:
„Der gordische Knoten kann nur durchschlagen werden, wenn man den Staatsvertrag grundlegend reformiert. Die Vorschläge aus Hessen bieten dafür eine gute Diskussionsgrundlage. Die anderen Konzepte sind wiederum zum Scheitern verurteilt. Es hilft nichts, kleine Pflaster auf eine große Wunde zu kleben.“
Das Land Hessen hatte bereits im Oktober 2015 fünf Leitlinien für eine Reform der Glücksspielregulierung vorgelegt. Danach soll es keine zahlenmäßige, sondern eine qualitative Begrenzung von Sportwettkonzessionen geben. Zudem soll die Aufsicht über Glücksspiele von einer zentralen Behörde für alle Bundesländer ausgeübt werden.
Neben dem hessischen Reformvorschlag gibt es weitere Konzepte zur Anpassung des Staatsvertrags aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Diese sehen jedoch nur minimale Änderungen an dem bestehenden Konstrukt vor, um das laufende Sportwettenkonzessionsverfahren oberflächlich zu heilen.
Mathias Dahms kommentiert:
„Würde man im laufenden Verfahren die Anzahl der Sportwettenkonzessionen ändern oder vorläufige Konzessionen erteilen, so würden die Länder den nächsten Unionsrechtsverstoß begehen. Die Lizenzvergabe wäre damit weiterhin auf Jahre blockiert.“
Aufgrund der hartnäckigen Europarechtsverstöße im Zusammenhang mit der deutschen Glücksspielregulierung hatte die EU-Kommission im letzten Jahr bereits ein Pilotverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Demnächst wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet.
Mathias Dahms ergänzt:
„Die Länder sollten jetzt keinen Schnellschuss abgeben. Gründlichkeit geht hier vor Schnelligkeit. Der einzige Reformvorschlag, der auf die erheblichen Bedenken der EU-Kommission eingeht, ist der aus Hessen. Damit könnten die Ministerpräsidenten endlich für Rechtssicherheit sorgen.“