- Ministerpräsidentenkonferenz debattiert am 24. und 25. Oktober über die Zukunft der Glücksspielregulierung.
- Eine verbraucherschutzorientierte Regulierung der Sportwette und des Online-Glücksspiel ist möglich, benötigt aber eine Grundsatzreform
- Vorgeschlagene Maßnahmen wie ein Live-Wetten-Verbot, anbieterübergreifende Spielerkonten oder weitere Online-Verbote würden Spieler in den Schwarzmarkt drängen und das Kanalisierungsziel gefährden. Sie beruhen auf der von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung („BZgA“) wiederlegten Annahme, Wetten und Glücksspielen im Internet hätten ein besonderes Suchtrisiko.
Berlin. – Bei der Jahres-Ministerpräsidentenkonferenz am 24. und 25. Oktober in Elmau wird die Diskussion um einen neuen Glücksspielstaatsvertrag fortgesetzt. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) appelliert für eine Grundsatzreform der deutschen Glücksspielregulierung, die gesellschaftliche Realitäten anerkennt und ein rechtssicheres Fundament für bestehende Märkte schafft.
Da der bestehende 3. Glückspieländerungsstaatsvertrag am 30. Juni 2021 ausläuft, ist eine Neuregelung der Glücksspielregulierung notwendig. Die Mitglieder des DSWV betrachten mit Sorge die Verhandlungen um eine Anschlussregulierung, auch weil viele im Länderkreis diskutierten Regulierungsvorhaben mehr Gefahren als Chancen für den Spielerschutz mit sich bringen. Scheitert die Verständigung auf einen „großen Wurf“, droht ein weiteres Ausufern des unregulierten Marktes:
„Verbraucherschutz und Regulierung schließen sich nicht aus. Nur wenn die Politik die bestehenden (Online-)Märkte in einen regulierten Rahmen überführt, greifen die Spieler- und Verbraucherschutzmaßnahmen weiter. Die ohne Not vorgeschlagenen Einschnitte beim Sportwettprogramm, künstliche Barrieren in Form eines anbieter- und spielformübergreifenden Limits und eine Fortführung der Verbotspolitik beim Onlinespiel würden lediglich Kunden zu nicht regulierungswilligen Anbietern in den ungeschützten Schwarzmarkt drängen“,
so DSWV-Präsident Mathias Dahms.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen beruhen auf dem Irrglauben, dass die Verfügbarkeit eines hinreichend attraktiven Spielangebots und die gleichzeitig wachsende Nachfrage automatisch zu einem erhöhten Suchtrisiko führe. Dabei wird vollkommen vernachlässigt, dass sich aus wissenschaftlicher Perspektive eine besondere Gefährlichkeit des Online-Glücksspiels nicht belegen lässt. Zudem werden die von den Glücksspielaufsichten und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhobenen Zahlen ignoriert, die eben jene Befürchtungen wiederlegen.
Der Markt für Online-Wetten und Online-Spiele hat sich in Deutschland zwischen 2009 und 2017 nahezu verfünffacht. Die BZgA belegt in Studien, dass das explosive Wachstum des Online-Glücksspiel-Marktes zu keinen zusätzlichen Suchtproblemen geführt hat. Verbote sind aus Verbraucherschutzperspektive nicht notwendig und gefährden das Kanalisierungsziel des Glücksspielstaatsvertrages. Dem Spielerschutz wird ein Bärendienst erwiesen, wenn Spieler zukünftig nicht mehr im regulierten Markt aktiv sind und in den ungeschützten Schwarzmarkt abwandern.
Die BZgA überwacht die Zahl der problematischen und pathologischen Spieler sorgfältig und hat seit 2008 fünf Studien mit jeweils rund 10,000 Teilnehmern dazu durchgeführt. Eine Erhöhung der Anzahl der Spielsüchtigen ist danach allerdings nicht feststellbar. Stattdessen ist der Anteil der Personen mit glücksspielbezogenen Problemen an der deutschen Bevölkerung heute niedriger als in 2009.
„Die Kanalisierung der bisher unregulierten Spielangebote in einen regulierten Markt muss das vordringliche Ziel eines neuen Glücksspielstaatsvertrags sein. Dabei müssen die Angebote so attraktiv sein, dass die Verbraucher sie gegenüber dem Schwarzmarkt bevorzugen“,
so DSWV-Präsident Mathias Dahms.
Quellen: Jahresreports der Glücksspielaufsichtsbehörden 2009-2017 und Banz, M., & Lang, P. (2017). Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland. Ergebnisse des Surveys 2017 und Trends. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.