Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist nur ein Provisorium
Stuttgart. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) bewertet den geplanten Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag als einen kleinen, jedoch nicht ausreichenden Schritt, um den deutschen Sportwettenmarkt zu regulieren. Beim Glücksspielsymposium der Universität Hohenheim appellierte DSWV-Präsident Mathias Dahms heute an die Bundesländer, weiter über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zu verhandeln und das deutsche Glücksspielwesen 2021 grundlegend zu reformieren.
Der Interimsstaatsvertrag, der den Ministerpräsidenten am 21. März 2019 zum Beschluss vorliegt, und nahezu keine Änderungen zum ersten Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 enthält, sieht die Aufhebung der Obergrenze der Zahl verfügbarer Sportwettenlizenzen vor. Das zuständige Land Hessen soll zeitnah ein neues Erlaubnisverfahren aufzusetzen und und im Frühjahr 2020 Lizenzen erteilen.
DSWV-Präsident Mathias Dahms skizziert den dringenden weiteren Handlungsbedarf:
„Es ist richtig, dass die Länder nach sieben Jahren Regulierungschaos endlich ein Erlaubnissystem für Sportwettenanbieter etablieren. Problematisch ist jedoch, dass die ebenso unzeitgemäßen wie restriktiven Regelungen des Staatsvertrags bestehen bleiben: Die beliebte Live-Wette — etwa 60 bis 70 Prozent des Marktes — wird massiv eingeschränkt, pauschale Spiellimits willkürlich festgelegt. Hierdurch wird die lizenzierte Sportwette gegenüber dem Schwarzmarkt unattraktiv. Im digitalen Zeitalter sind unlizenzierte Angebote nur einen Klick oder eine Wischgeste auf dem Smartphone entfernt. Wenn nun die Verbraucher in Scharen hierhin abwandern, hat der Staatsvertrag seine Ziele verfehlt. Die Rückgewinnung der in den Schwarzmarkt abgewanderten Spieler durch lizenzierte Anbieter wird in weiterer Folge Jahre in Anspruch nehmen. Dem Spieler- und Jugendschutz hätten die Ministerpräsidenten so einen Bärendienst erwiesen”
Aus Sicht der Sportwettenanbieter taugt die Vereinbarung lediglich als Übergangslösung bis zu einer Grundsatzreform 2021. Die strukturellen Defizite der derzeitigen Regulierung beseitigt sie nicht: Die Begründung des staatlichen Lotteriemonopols besteht weiterhin nicht den EU-„Scheinheiligkeitstest”, weite Teile des Online-Marktes bleiben unreguliert, eine zentrale Aufsichtsbehörde wird es in absehbarer Zeit nicht geben. Der gefundene Kompromiss sei nicht mehr als der kleinste gemeinsame Nenner zwischen den Bundesländern, erklärt Dahms:
„Nicht zuletzt die unverhältnismäßig kurze Laufzeit der Sportwettenlizenzen von gerade einmal 18 Monaten verdeutlicht: Der Beschluss der Länder ist nicht mehr als ein provisorischer Stützpfeiler für das baufällige Haus Glücksspielstaatsvertrag. Der DSWV fordert, die deutsche Glücksspielregulierung auf ein vollständig neues Fundament zu stellen: Die realitätsfernen Regelungen zu Sportwetten im aktuellen Staatsvertrag stammen aus einer Zeit, als es noch kein iPhone, kein Facebook und keine Apps gab. Wir brauchen eine moderne Glücksspielregulierung, die akzeptiert, dass die Verbraucher ihre Wetten live, digital und mobil platzieren wollen. In der modernen Welt lässt sich das Wettgeschehen mittels Safe Server auch problemlos in Echtzeit überwachen. Schleswig-Holstein hat dies bereits vor vielen Jahren vorgeführt.“
Anderen EU-Mitgliedstaaten wie Dänemark ist es gelungen, das Glücksspielwesen online wie offline durch attraktive Lizenzbedingungen und nachfrageorientierte Angebote erfolgreich zu regulieren, hohe Verbraucherschutzstandards zu etablieren und den Schwarzmarkt auszutrocknen.