Sportwettlizenzen

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Vier Jahre Wartezeit

Heute vor vier Jahren, am 15. Dezember 2011, unterzeichneten die Ministerpräsidenten in Berlin den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Nach monatelangen Verhandlungen unter den Bundesländern sollte mit der Gesetzesnovelle das europarechtswidrige Staatsmonopol aufgegeben und der Grundstein für die Öffnung des Marktes für Sportwetten in Deutschland gelegt werden.

Doch auch vier Jahre später haben die Bundesländer den Beschluss der Ministerpräsidenten nicht umgesetzt. Stattdessen besteht ein Regulierungschaos ungeahnten Ausmaßes. Aufgrund eines Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom September wird es Sportwettenkonzessionen auch in den nächsten Jahren nicht geben. Das Konzessionsverfahren für Sportwetten ist de facto gescheitert. Effektiver Verbraucherschutz ist so kaum möglich.

Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV), kommentiert:

„Andere europäische Staaten haben längst gezeigt, dass der Sportwettenmarkt problemlos reguliert werden kann. In Deutschland hat sich der Glücksspielstaatsvertrag als untauglich erwiesen, den Markt auch nur ansatzweise unter Kontrolle zu bringen. Wir brauchen dringend eine neue gesetzliche Grundlage. Es darf nicht sein, dass wir darauf noch weitere vier Jahre warten.“

An dem Staatsvertrag selbst bestehen – wieder einmal – erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Zweifel. Das im Vertrag verankerte Glücksspielkollegium, ein zentrales Verwaltungsorgan der Bundesländer mit quasi legislativer Funktion, verstößt nach Auffassung mehrerer Verwaltungsgerichte gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip.

Auch die EU-Kommission hat mit der Einleitung eines Pilotverfahrens Zweifel erhoben, ob die deutsche Sportwettenregulierung europarechtskonform ist. Zudem prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelungen der Bundesländer. Am 4. Februar 2016 wird er sein Urteil verkünden. Sollte der Gerichtshof – wie üblich – der Meinung des Generalanwalts folgen, wäre dies die dritte höchstrichterliche Schlappe für die Länder in Folge. Das Bundesverfassungsgericht und der EuGH hatten bereits 2006 und 2010 die beiden Vorgängerstaatsverträge als rechtswidrig verworfen.

Mathias Dahms ergänzt:

„Es ist an der Zeit, das Flickwerk der Vergangenheit aufzulösen und einen neuen Staatsvertrag zu definieren, der die legitimen gesellschaftspolitischen Ziele in den Mittelpunkt stellt. Partielle Anpassungen an dem bestehenden Werk sind dafür nicht geeignet.“

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